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DIEDERICKS.
DIENENDE BRÜDER
DIENST AM VOLKE.
DIERCKS, TH. GUSTAV, DR. PHIL.,
DIETRICHSTEIN, JOH. BAPTIST KARI FÜRST VON,
DIGNITAIRE, GRAND DIGNITAIRE
DILLENS, Adolphe,
DILLON, Charles, Viscount,
DIMISSORIALE,
DIPLOME.
DIRECTOR OF CEREMONIES,
DIREKTORIUM,
BUNDESDIREKTORIUM
DIRIGIT OBLIQUA
DIRKSEN, ALFONS,
DISCIPLINA ARCANI
DISCOURS,
DISPENS, DISPENSATION
DISSIDENTEN.
DISTRESS, SIGN OF
DISTRICT DEPUTY GRANDMASTER
DISTRICT OF COLUMBIA,
DISTRIKTS-CROßLOGEN
DISTRIKTS-GROßMEISTER
DISSIPLIN.
DITCHLIELD, P. E.,
DITFÜRTH, FRANZ DIETRICH V.,
DJAVID BEY,
DJORDJEVIC. ANDRA,
DOBROVSKY, JOSEF,
DODD, WILLIAM,
DOGMA, LEHRSATZ,
DOHNA-SCHLODIEN, STANISLAUS, GRAF ZU,

Diedericks.

1. Eugen deutscher Verlagsbuchändler in Jena, * 1866 t 1930, war Mitglied der Loge ",Urania zur Unsterblichkeit" in Berlin. In seinem berühsten Verlage erschienen auch mehrere bedeutende freimaurerische Werke. Während des Weltkrieges war er in einen Konflikt mit der deutschen Freimaurerei geraten, weil er sich im Jahre 1915 an einer Ehrung für den Schweizer Dichter Karl Spitteler beteiligt hatte, der in der Kriegszeit deutlich Partei gegen Deutschland ergriffen hatte.

2 Christoph Leopold v., Geheimer Oberjustizrat in Berlin, * 1772, t 1839, Chef der Justizorganisationskommission in Sachsen und den Rheinlanden, führte 1825 nach dem Tode des Justizministers Kircheisen das preußische Justizministerium, wurde 1812 in der Posener Loge "Zum Tempel der Eintracht" aufgenommen, war dann Meister vom Stuhl der Berliner Loge "Zu den drei Seraphim", Mitglied der Großen National-Mutterloge und des Altschottischen Direktoriums.
Dienende Brüder
sind Aufwarter der Loge, die gegen Entlohnung Dienste leisten, als Brr. angesehen und angesprochen werden, aber mancherorts weder aktives noch passives Wahlrecht noch auch sonst Stimmrecht haben. Sie werden in die Grade regelrecht eingeführt, müssen daher den Anforderungen der Aufnahme bezülglich des Charakters usw. entsprechen. Für das Wort dienend" ist jetzt die Bezeichnung helfende Brr. allgemein eingeführt.

Dienende Brr. erscheinen in den Logen zuerst gegen 1721. Im 18. Jahrhundert waren es zumeist die Lakaien der adeligen Herren, bei Militarlogen Unteroffiziere oder Soldaten. Heute sind es meist Angehörige des mittleren Bürgertums, die zumeist nur fallweise der Loge ihre Dienste widmen. Im Jahre 1748 traten sie in Hamburg zu einer eigenen Loge zusammen und nahmen andere auf, erhielten aber einen strengen Verweis und mußten geloben, es nie mehr zu tun.
Dienst am Volke.
In den ersten Tagen der deutschen Republik, am 27. November 1918, stellte die Frankfürter Loge "Zur Einigkeit" folgende Leitsatze über die Aufgaben der deutschen Freimaurerei auf:

1 Ob das in Deutschland jetzt Gewordene Bestand hat oder nicht, ob man ihm zustimmt oder es ablehnt, darauf kommt es jetzt nicht an. Es kommt vielmehr darauf an, daß in möglichst reibungslosem Zusammenarbeiten alle staatlichen, kommunalen, volkewirtschaftlich en und privaten Angelegenheiten ohne Stockung und Verwirrung weiterlaufen.

2. Es darf keiner den Posten verlassen, auf den ihn Stand, Amt oder Beruf gestellt haben. Das Vaterland braucht alle und jeden; undankbar und feige ware es, das Vaterland in seiner Not im Stiche lassen zu wollen.

3. Pflicht jedes Freimaurers ist es, in der gegenwartigen gefahrvollen Lage seine ganze Kraft dem Gemeinwohl zu widmen, auf daß Ruhe und Ordnung gewahrt bleiben als die Grundlagen der staatlichen und wirtschaftlichen

4. Der Auf- und Ausbau unseres gesamten Staats- und Gemeindelebens erfordert die Mitwirkung der Bürger aller Stände- es darf keiner grollend, untätig oder gleichgultig beiseite stehen. Die zu lösenden Aufgaben aber fordern ein politisch interessiertes und geschultes Volk. Daran aber hat es bisher bei uns gefehlt. Darum müssen alle die aus ihrer Zurückhaltung heraustreten, die seither dem politischen Leben ferngestanden haben.

5. Die Freimaurerei muß als Faktor am nationalen Wiederaufbau sich fühlen und durch rege Mitarbeit zur Geltung zu gelangen suchen.

6. Das ihrem innersten Wesen als Erziehungsschule entsprechende Arbeitsgebiet ist die Volkserziehung im weitesten Sinne. Dieses weite Feld gibt Gelegenheit zu vielseitiger Betätigung je nach Kenntnissen, Neigungen und Interessen des einzelnen wie der freien Körperschaften.

7. Die Ausgestaltung dieser äußeren Zu kunftsarbeit der Deutschen Freimaurerei ist Sache der hierzu berufenen oder einer zu die sem Zwecke neu zu begründenden zentralen freimaurerischen Arbeitsleitung.
Diercks, Th. Gustav, Dr. phil.,
Schriftsteller, Dozent an der Humboldt Akademie in Berlin, t 1852, aufgenommen 1891 in der Loge "Bruderbund am Fichtenberg" in Berlin-Steglitz, Großarchivar der "Drei Weltkugeln", 1897 bis 1923, Redakteur des "Bundesblatt" ("Drei Weltkugeln"). Mehrjähriger Aufenthalt in Nord afrika und den Mittelmeerlandern, maßgebender Kenner der spanischen Geschichte ("Das andere Spanien", 1908) und der Seele und Kultur der Araber. Diplomatische und Forschungs reisen.
Dietrichstein, Joh. Baptist KarI Fürst von,
Wirklicher Geheimer Rat und Obersthofstallmeister, e 1728, t 1808, Freund des Kaisers Joseph II. von Osterreich, aufgenommen in der Kopenhagener Loge "Zu den drei brennenden Herzen", wurde 1777 Provinzial Großmeister der von der Berliner Großen Landesloge abhängigen Provinzial-Großloge von Osterreich, nach deren Loslösung von Berlin Landesgroßmeister. Ein Grandseigneur seiner Zeit, der für alle Arten von Geheimbünden viel Vorliebe hatte, sich den Gold- und Rosenkreuzern ebenso anschloß wie den Asiatischen Brr. und manchen anderen Absonderlichkeiten huldigte (Loge zu Pferde!). Schließlich scheint er die Verwirrungen in der Freimaurerei doch erkannt Zu haben, denn er verband sich mit Born, um Ordnung in die verwirrten Freimaurerverhältnisse zu bringen, und veranlaßte den ihm gut gesinnten Kaiser zur Erlassung des bekanaten Freimaurerediktes des Jahres 1785. Er zog sich dann von der Freimaurerei überhaupt zurück.
Dignitaire, Grand Dignitaire
(frz.), Würden trager, Großwürden trager.
Dillens, Adolphe,
hervorragender belgischer Maler, 1821, t 1877, war Mitglied der Loge "Amis da Commerce et de la Persévérance", Antwerpen.

Dillon, Charles, Viscount,
1745 t 1813, Zugeordneter Großmeister der Großloge von England 1768-1774, Mitglied der Royal Soeiety, Parlamentarier, Begründer des ersten Baufonds für ein Großlogenhaus. Dank seinen Bemühungen konnte 1774 das Große Grundstück an der Great Queen Street gekauft werden.
Dimissoriale,
s. Deckung.
Diplome.
l.Mitgliedsdiplome, auch Meisterdiplome, Bescheinigungen eines erlangten Grades, werden als Logenpasse ausgestellt, um den Mitgliedern den Besuch anderer Logen, auf Reisen usw., zu ermöglichen. Diese im 18. Jahrhundert meist künstlerisch außgeführten Logenausweise tauchen etwa um 1750, zuerst in Frankreichs auf. Besonders bekannt das in Salzburg aufbewahrte Diplom Mozarts, ausgestellt von der Loge "Zur neugekrönten Hoffnung" in Wien.

2. Ehrendiplome, Beurkundungen der in einer Loge erlangten Ehrenmitgliedschaft.
Director of Ceremonies,
Grand, Großbeamter in den angelsachsischen Großlogen, dessen Aufgabe es ist, deren feierliche Aufzüge und Zeremonien (z. B. bei Grundsteinlegungen usw.) Zu leiten. Sein Abzeichen sind zwei von einem Bande zusammengehaltene Stabe (s. Zeremonienmeister).
Direktorium,
in manchen Logen und Großlogen Bezeichnung für den (gegebenenfalls durch die Meisterschaft ergänzten) Verwaltungsausschuß der Großloge oder Loge, in der englischen Großloge als Board of General Purposes bezeichnet.
Bundesdirektorium
heißt bei der Großen National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln" die oberste vollziehende Stelle, die sich aus einer Anzahl gewahlter Vertreter zusammensetzt.
Dirigit obliqua
(lat.), Devise des Gesellengrades der Strikten Observanz (auf einem kubischen Stein).
Dirksen, Alfons,
Lehrer in Berlin, * 1881, Mitglied der Loge "Pythagoras zum flammenden Stern", freimaurerischer Schriftsteller, seit l9l9 Herausgeber der "Concordia, Bibliothek für Freimaurer", besorgte nach Wolfstiegs Tod die Neuauflage von dessen fünfbändigem Werk "Werden und Wesen der Freimaurerei".
Disciplina arcani
enthielt die Geheimnisse der alten Christen. Aus der von Heiden mißdeuteten Lehre vom Abendmahl entstand die Fabel von der Ermordung eines Kindes, dessen Blut die Christen tränken, mit Mehl bestreuten und die Glieder unter sich aufzehrten. Die Christen hatten zu schweigen:
1. über Gegenstande und
2. gegen Personen.
Zu 1. gehörten: die Lehre von der Dreieinigkeit, die Sakramente, die Kirchengebrauche beim Meßopfer, die heiligen Schriften und die Kirchenbesitztümer und -güter. Zu 2. gehörten die Heiden und Juden und nichtgetaufte Christen (Katechumenen). Mit der Ausbreitung des Christentums und seiner Verallgemeinerung starb diese Kirchenzucht ab. (Nach Ridel, Wörterbuch 1817.)
Discours,
s. Ramsay.
Dispens, Dispensation
(engl.), außerordentliche Vollmacht, die vom Großmeister, besonders der amerikanischen Großlogen in Ausnahmefallen erteilt werden kann. Im allgemeinen handelt es sich hier um fälle, wie sogenannten Versammlungen unter freiem Himmel, d. h. Logenzusammenkünfte noch vor der Erteilung eines Patents Bewilligung, an einem Tage mehr als fünf Kandidaten aufzunehmen, Erlaubnis zu Doppelmitgliedschaften, Herabsetzung des Aufnahmsalters Festsetzung bestimmter Arbeitstage u. a. m Diese Dispensrechte werden in den meisten Verfassungen genau umschrieben und werden zumeist durch Großlogenbeschluß im Einzelfalle nachtraglich gutgeheißen.
Dissidenten.
Die Frage, ob Personen, die auf einer Kirche ausgetreten sind, weiterhin Frei maurer bleiben können, hat naturgemaß nur für die christlichen Systeme Belang. Die National Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln" hat l927 entschieden, daß auch D. weiter Freimaurer blei ben können, weil man ein guter Christ sein könne, auch ohne einer dogmatischen Kirche anzugehören.
Distress, Sign of
(engl.), das Große Not-und Hilfszeichen (s. d.).
District Deputy Grandmaster
(engl.), 1855 von der Großloge von New York anläßlich der Einteilung des Großlogensprengels in Distrikte geschaffenes Amt. Der Großmeister ernennt alljährlich für jeden dieser Distrikte einen D. D. G. M., dem seine Vertretung bei den Logen obliegt.
District of Columbia,
s. Columbia
Distrikts-Croßlogen
nennt die englische Großlogenverfassung Unterabteilungen der Großloge in Kolonien und überseeischen Landern zum Unterschiede von den Provinzial-Großlogen in England selbst. Die Distrikts-Großlogen, deren Großmeister (Distrikts-Großmeister) vom Großmeister der Großloge von England ernannt werden, können eigene Satzungen herausgeben, die jedoch mit der Großlogenverfassung nicht in Widerspruch stehen dürfen, verwalten eigene Fonds unterstehen jedoch in den wesentlichen Belangen, wie Logengründung usw., der Großloge von England unmittelbar.
Distrikts-Großmeister
sind die Großmeister ds uberseeischen Distrikte der Vereinigten Großloge von England; sie werden vom Großmeiste ernannt.
Dissiplin.
Dem Begriff der Freimaurerei entspricht nicht der Begriff der Unterordaung, sondern der Einordnung. Zu dieser verpflichte sich der Neuaufgenommene, nachdem ihm ausdrücklich versichert worden ist, daß von ihl nichts verlangt werden darf, was mit den Gesetzen des Staates, der bürgerlichen Ordnung und der herrschenden Geselschaftsmoral im Widerspruch stehen könnte. Die D. in der Loge wird durch das Ritual aufrecht erhalten, da unbedingte Einordnung und Selbstdieziplin verlangt. Daher hat der Meister vom Stuhl in erleuchteter Loge auch eine während der Arbei unanfechtbare Dieziplinargewält, deren äußerstes Mittel die Aufforderung zum Verlassen de Loge ist. Bei Bruch der Logendisziplin in erleuchteter Loge wird die Loge geschlossen und das logengerichtliche Verfahren über den schuldige Br. eröffnet.
Ditchlield, P. E.,
Reverend, englischer Geistlicher und Schriftsteller, e 1854, schrieb the hundert Werke (Geschichte, Archaologie, Architektur, Topographie, Stadt- und Landleben verschiedener Zeiten), eifriger Freimaurer, Past Großkaplan der Großloge von England, Mitgründer und Pastmaster zahlreicher Logen.
Ditfürth, Franz Dietrich v.,
DITFURTH, Franz Dietrich, Freiherr von
Reichskammergerichtsassessor, "Vater der Frankfürter Großloge" (Große Mutterloge des "Eklektischen Bundes"), * 1738, t 1813, war sehr tätiges Mitglied der Wetzlarer Loge "Joseph zu den drei Helmen", deren Stuhlmeister er 1777 wurde.
Er wirkte dann als Schottischer Obermeister der Wetzlarer Großen Schottischen Direktorialloge "Joseph zum Reichsadler". D. studierte mit heißem Eifer die verschiedenen wirklichen oder vermeintlichen Seitenzweige der Freimaurerei des 18. Jahrhunderts, die sich zumeist als Verirrungen erwiesen, schloß sich der Strikten Observanz an, in der er der Eques ab orno (Ritter von der Esche) war, wurde auch Illuminat (Minos), tat sich auf dem Konvent von Wilhelmebad 1782 (s. d.) hervor, sah aber enttauscht, daß auch das auf dieser geschaffene System der "Ritter der Wohltätigkeit" keine Lösung bedeutete, und entschloß sich zu der radikalen Umkehr, die sein nach Reinheit der freimaurerischen Lehre durstender Sinn innerlich längst vorbereitet hatte. 1783 genehmigten die Provinzial-Großlogen von Frankfürt und Wetzlar ein von D. und Frankfürter Brrn. entworfenes Rundschreiben an die deutsche Freimaurerei, dessen Erfolg dann die Gründung der neuen eklektischen Großloge war. "Wie die eklektischen Gelehrten der Weltweisheit zu tun pflegten und pflegen, so wurde nun aus alten Quellen und den verschiedenen Lehrweisen das brauchbar Erscheinende, Beste und überzeugendste ausgewählt und für die Frankfürter Großloge zusammengestellt" (Kekule von Stradonitz). D. wurde Provinzial-Großmeister, trat aber 1791 zurück, da man ihm wenig Dank wußte. Er war einer der besten Freimaurer des 18. Jahrhunderts, von klarem Urteil und energischem reformatorischen Wollen; ihm hat die deutsche Freimaurerei vieles zu danken.
Djavid Bey,
turkischer Politiker, nach dem Sieg der jüngturkischen Revolution 1909/10 in den Kabinetten Hussein Hilmi und Hakki Bey Finanzminister, war Meister vom Stuhl der Loge "Konstitution" in Konstantinopel.
Djordjevic. Andra,
serbischer Staatsmann, ' 18S4, t 1914, Justizminister, Kultusminister, Staatsrat, Professor an der Rechtsfakultät der Belgrader Universität, Stuhlmeister der dortigen Loge "Pobratim", aufgenommen in der Budapester Loge ,.Demokratia".
Dobrovsky, Josef,
k 1753 t 1829 berümter slavist und erster Wiederbeleber der tschechischen Literatur, wegen seiner Vorliebe für die blaue Farbe auch der "blaue Abbé" genannt, galt allgemein als Freimaurer, wobei der Beweis hauptsachlich aus seinen eigenartigen Siegeln und Vignetten abgeleitet wurde. In seinen Anschauungen stand er der Freimaurerei sicherlich sehr nahe (z. B. 1784: "Das ist doch gewiß und auch aus der Geschichte der altesten Philosophie bestätigt, daß es eine Vernunftmoral ohne Religion geben kann"), Er wurde lange Zeit als Mitglied der Loge "Zur Wahrheit und Einigkeit " im Prag genannt. In deren Listen kommt er jedoch nicht vor. Dr. Josef Volf (Prag 1929) hat in einer Arbeit zum 100. Todestag D.s den wohl bindenden Nachweis erbracht, daß D. nicht Freimaurer gewesen ist.
Dodd, William,
Reverend, englischer Geistlicher, * 1729, t 1777, ein Mann von großen Geistesgaben, aber sehr schwankender Moral, infolge seines luxuriösen Lebenswandels ständig in Geldverlegenheiten, einer der Kapläne des Königs, war auch Grand Chaplain der Großloge von England und hielt bei der Einweihung der ersten Maurerhalle in London 1776 eine vielbeachtete und durch die Großloge von England in Druck verbreitete Festrede. Kurze Zeit hinterher wurde er wegen wechselfälschung zu ungunsten des Lords Chesterfield verhaftet und nach damaligem Rechtsbrauch zum Tode durch den Strang verurteilt. Trotzdem sich 30.000 Menschen für seine Begnädigung verwendeten, wurde das Urteil am 27. Juni 1777 vollstreckt. Für die Beliebtheit des Geistlichen sprechen zahlreiche Legenden, die erzählen, D. sei durch einen besonderen Kunstgriff bei der Hinrichtung wohl bewußtlos geworden, aber am Leben geblieben und von Freunden, die seine Leiche übernahmen, wieder ins Leben zurückgerufen worden. Er habe noch viele Jahre in Frankreich in bedrückter Lage weitergelebt. Die Großloge hatte ihn vor der Hinrichtung aus ihren Listen gestrichen. Die Schande, die ihr von ihrem Großkaplan bereitet wurde, war selbstverschuldet. Denn die Großloge hatte D. zu einer Zeit zum Großkaplan gewählt als er durch seinen Lebenswandel bereits jeden Kredit bei Hofe verloren und auch als Hofkaplan abgesetzt worden war. (A. Q. C., Band XIX und XX.)
Dogma, Lehrsatz,
der nach der Auffassung seiner Verfechter keines Beweises bedarf. D. gibt es sowohl auf religiösem, wie auch auf politischem und wirtschaftlichem Gebiete. Institutionen auf dogmatischer Grundlage, als deren hervorsteehendste die katholische Kirche gelten kann, üben Glaubenszwang aus. Die Freimaurerei kennt keine D., nimmt aber die Anhanger der verschiedensten religiösen. politischen und nationalen D. auf, insoferne sie sich der Pflicht der Toleranz unterwerfen. Sie ist adogmatisch, nicht antidogmatisch, wie vielfach behauptet wird. Die adogmatische Einstellung der Freimaurerei ist die Hauptquelle der vom Katholizismus gegen sie gerichteten Anfeindungen.
Dohna-Schlodien, Stanislaus, Graf zu,
Freimaurer seit 1814. 1908-191S Landes-Großmeister der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland, dann Ordenssenior, arbeitete im Gebrauchtum und der Lehre des Ordens die grundlegenden Gedanken wesentlich klarer heraus. In der Nachkriegszeit wurde gegen ihn wiederholt in Deutschen Adelskreisen und von nationalistischen Parteigangern der Vorwurf erhoben, er hatte eine ihm 1912 zugegangene Warnung, daß die Freimaurer die Ermordung des Erzherzogs Franz Ferdinand beschlossen hatten, nicht weitergeleitet und sei hierdurch indirekt an dem Attentate in Sarajevo und dem Ausbruche des Weltkriegs schuld.
Da diese Anschuldigung auch in öffentlichen Versammlungen von Herrn von Puttkamer und dem Grafen von der Recke wiederholt wurde, sah sich Graf D. zur Klage veranlaßt. Bei der vor dem vierten Strafsenat des Kammergerichtes in Berlin am 24. November 1930 als Berufungsinstanz durchgeführten Verhandlung wurden die Angeklagten von Puttkamer und von der Recko unter Zubilligung des § 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) wohl freigesprochen, das Gericht stellte aber zugleich fest: Der überbringer der Warnung, Dr.Köthner (s. d.) ist eine zwar ehrenhafte, aber überaus nervöse, gedachtnisschwache und phantastische Persönlichkeit, auf deren Zeugnis sichere Feststellungen überhaupt nicht zu gründen sind. Er hat ferner zugegeben, daß er sich mit diesem Aufsatze habe wichtig machen wollen. Ein Schwager Dr. Köthners, Major von Coler, der dessen Material dem Großen Generalstab zur Kenntnis brachte ist auch dort mit einem mitleidigen Lacheln abgewiesen worden.
Der Angeklagte, Graf von der Recke, sagte das Gericht, ist ein fast 70jahriger Herr mit angegriffenen Nerven, dessen Urteilsfähigkeit durch seinen fanatischen Freimaurerhaß getrübt ist. Der Urteilsspruch schließt: "Bei allem Mitgefühl für den in diesem Falle völlig schuldlos verdachtigten Privatklager konnte hiernach das Gericht dem Angeklagten den Rechtsschutz des § 193 nicht versagen." In der gleichen Sache erhob D.-S. auch gegen Ludendorff Klage, über die das Gothaer Amtsgericht am 1. Juli 1931 entschied. Ludendorff wurde wegen übler Nachrede zu 500 Mark Geldstrale verurteilt. Das Gericht billigte ihm zu, daß er nicht aus ehrlosen Motiven, sondern aus subjektiv vaterlandischer Einstellung seinen Kampf gegen die Freimaurerei führe. Der Zweck der Außerungen könne jedoch nur gewesen sein, Sensation zu erregen und den Klager in der Offentlichkeit herabzusetzen. Die Berufungsinstanz bestatigte im Oktober 1931 dieses Urteil D. lebt seit Kriegsende in der Schweiz.